Dienstvereinbarungen
Vorbereiten, verhandeln, abschließen und überwachen
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen erzeugen für die Dienststelle und die betroffenen Beschäftigten unmittelbare Rechte und Pflichten.
Dienstvereinbarungen sind in der Praxis das Regelungsinstrument des Personalvertretungsgesetzes. Sie entstehen durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Personalrat und Dienststellenleitung, der durch seine normative Wirkung weit in die Rechte der Beschäftigten eingreifen kann.
Daher muss sich das Personalratsgremium bereits im Vorfeld der Formulierung einer Dienstvereinbarung mit den Interessen der Arbeitnehmer auseinandersetzen.
Aus diesem Grund stehen im Seminar die praktischen Schritte auf dem Weg zu einer rechtssicheren und fairen Dienstvereinbarung im Vordergrund. Der Personalrat wird durch die Teilnahme befähigt, bestehende Dienstvereinbarungen in ihrer rechtlichen Wirkung zu beurteilen sowie die Interessen der Beschäftigten ausreichend zu berücksichtigen.
Inhalte
Grundlagen
Inhalt von Dienstvereinbarungen
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Umsetzung von Dienstvereinbarungen
bei Verstößen gegen die DV Streit über Inhalt, Anwendung und Geltung von DVen Beendigung von Dienstvereinbarungen
Checkliste zur Entwicklung von Dienstvereinbarungen Formulierungshilfen für eigene Dienstvereinbarungen |
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |