Datenschutzrecht
Konsequenzen für Personalrat und Belegschaft
Die zunehmende Digitalisierung, mit der jeder täglich in Berührung kommt, macht auch vor dem Arbeitsleben nicht halt.
Die Personalvertretung hat hierbei ein weites Handlungsfeld und ist bei jeder Einführung und Nutzung von automatisierten Systemen zur Datenverarbeitung einzubinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Systeme zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten eingesetzt werden können – also praktisch immer.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit - doch worauf ist nun konkret zu achten? Was fordern die gesetzlichen Neuregelungen? Was muss, was soll, was kann geregelt werden? Wo muss der Datenschutz Grenzen ziehen, wo kann er praktikable Lösungen unterstützen?
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes nach den neuen gesetzlichen Regelungen. Anhand von Einzelfällen werden insbesondere die Fragestellungen vertieft, in welchen Regelungen Anwendungsprobleme abzusehen sind.
Inhalte
Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes
Datenschutz und dienststelleninterne Regelungen
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Beteiligungsrechte des Personalrats
Der Datenschutzbeauftragte
Einzelfragen und Rechtsprechung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten |
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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