Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung - NEU

als neue Herausforderung der Personalratsarbeit

Die Einsatzmöglichkeiten für KI-Systeme sind auch im öffentlichen Dienst unbegrenzt. 

Künstliche Intelligenz, oft abgekürzt als KI, ist ein faszinierendes und dynamisches Forschungsfeld, das sich mit der Entwicklung von Systemen befasst, die menschenähnliche Intelligenz und kognitive Fähigkeiten nachahmen können. Diese Technologie strebt danach, Maschinen mit der Fähigkeit auszustatten, zu lernen, Probleme zu lösen, Muster zu erkennen und intelligente Entscheidungen zu treffen. Von selbstfahrenden Autos über Spracherkennung bis hin zu personalisierten Empfehlungsalgorithmen - KI durchdringt zunehmend unseren Alltag und verspricht, die Art und Weise, wie wir arbeiten, kommunizieren und leben, grundlegend zu verändern.

Da die Fähigkeiten von KI weiterhin stetig ansteigen, besteht auch ein erhöhter Bedarf an Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch den Personalrat.

Inhalte

Definition und Erscheinungsformen künstlicher Intelligenz

KI und arbeitsrechtliche Grundlagen

Einsatzmöglichkeiten von KI in der öffentlichen Verwaltung

Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

  • Informationsanspruch des Personalrats
  • Mitbestimmungstatbestände nach den Personalvertretungsgesetzen
  • Stellungnahmerecht der Arbeitsgemeinschaft für Hauptpersonalräte
  • Abschluss und Inhalt möglicher Dienstvereinbarungen

 

 

 

Künstliche Intelligenz und Aspekte des Datenschutzes

  • Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts
  • Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der Nutzung von KI
  • Anonymisierung von Personaldaten
  • Auswahlentscheidungen durch KI gegenüber Beschäftigten
  • Organisation technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Informationsanspruch des Personalrats
  • Personalplanung

Forderungskatalog an die Dienststelle

  • Planung und Strukturierung möglicher Einsätze von KI
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

 

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 54 (1) BPersVG, analog LPersVG´s

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