Durchsetzung von Rechten des Personalrats
Die praktische Arbeit des Personalrats stützt sich auf die Grundlagen des Personalvertretungsgesetzes. Sie greift wichtige Regelungsgegenstände auf, die mit eigenen Forderungen und Zielen verbunden sind und mit der Dienststellenleitung verhandelt werden müssen.
Bei diesen Abläufen kommt der Einigungsstelle eine zentrale Bedeutung zu. Sie stellt das strategische Instrument des Personalrats bei der Durchsetzung seiner Forderungen dar.
Daher stehen im ersten Teil des Seminars die Einigungsstelle und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. Neben der strategischen und rechtlichen Vorbereitung der Einigungsstelle durch den Personalrat wird praxisnah der gesamte Verlauf eines Verfahrens untersucht.
Im zweiten Seminarteil werden außerbetriebliche Durchsetzungs- und Sicherungsmöglichkeiten von Personalratsrechten fokussiert.
Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren, in dem zum Beispiel entschieden wird, welche Rechte der Personalrat gegenüber der Dienststelle hat, wird eingehend erläutert. Außerdem wird besprochen, welche Befugnisse einzelnen Personalratsmitgliedern zustehen.
Inhalte
Einigungsstelle als Durchsetzungsinstrument
Sachverstand und Vertretung
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Grundlagen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Einstweilige Verfügung
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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