Wahlvorstandsschulung BPersVG
Im Jahre 2024 finden die planmäßigen Wahlen der Personalvertretungen statt, die im Geltungsbereichdes Bundespersonalvertretungsgesetzes arbeiten. Auf den zu konstituierenden Wahlvorstand kommen damit zahlreiche Aufgaben zu: Die genaue Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften der Wahlordnung zum BPersVG vor, während und nach der eigentlichen Wahl der Personalvertretung(en) durch die Beschäftigten.
Es gilt Wahlvorschriften und -abläufe einzuhalten, die Stimmabgabe rechtsicher zu gestalten und die Sitzverteilung korrekt zu berechnen. Für geübte Mitglieder der Wahlvorstände eine ebenso schwierige Aufgabe wie für neu bestellte.
Dieses Seminar erlaubt den Mitgliedern des Wahlvorstandes ihre Aufgabe, ihre Rechte und Pflichten, sicher, kompetent und dennoch
praxisnah an den dienststelleninternen Gegebenheiten ausgerichtet zu erfüllen. Vorkenntnisse, offene Fragen und Unsicherheiten finden im Seminarablauf entsprechende Berücksichtigung.
Inhalte
Einführung in die allgemeinen Bestimmungen
Bestellung des Wahlvorstandes
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstandes
Vorbereitung der Wahlen
- Übersicht über das Wahlverhalten
- Vorabstimmungen gem. § 4 BPersVWO
- Wahlberechtigung - wer darf wählen?
- Wählbarkeit - wer kann gewählt werden
- Anforderungen an das Wählerverzeichnis
- Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder
- Beachtung des Gruppenprinzips
- Berücksichtigung der Geschelchter
- Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Vorgeschriebene Inhalte des Wahlausschreibens
- Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und Einreichungsfrist
- Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl
- Wahlverfahren bei vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl)
|
Durchführung der Wahlen
- Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel und Wahlhandlung
- Wahlbehinderung, Wahlbeeinflussung
- Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe
- Schriftliche Stimmabgabe auf Verlangen
- Feststellung des Wahlergebnisses
- Zwingende Inhalte der Wahlniederschrift
- Bekanntgabe des Wahlergbnisses
- Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- Anfechtung der Personalratswahl
- Konstituierende Sitzung der Personalvertretung
Entsprechende Vorschriften zur Wahl von Bezirkspersonalräten, Hauptpersonalräten Gesamtpersonalräten in der Wahlordnung
|
|
|
Referenten: Fachjuristen & Arbeitsrechtler
Teilnehmerzahl: maximal 15
Gebühr: 1895 € zzgl. Hotel- und Fahrtkosten des Referenten und MwSt. bei 5 Teilnehmern; jeder weitere Teilnehmer zzgl. 50 €
|
Seminardauer: 1 Tag Beginn 09.00 Uhr Ende 15.00 Uhr
Schulungsanspruch: § 25 (2) i. V. m. §§ 46, 54 BPersVG
|