Schulungs-Anspruch

In einigen Dienststellen das Recht zum Besuch von Personalrats-Grundlagenschulungen durch die Dienststellenleitung, die Personalabteilung oder die Fortbildungsabteilung in Abrede gestellt.

Als Argumentationshilfe und um Informationsdefizite der oben genannten Stellen zu beseitigen, stellt Ihnen das KURS-Institut in Zusammenarbeit mit unserem Referenten und Rechtsanwalt Siegfried Otto Frohner (Verbandsdirektor  a. D.) ein Gutachten zu dieser Thematik zur Verfügung.

 

 

Gutachten zum Download als pdf 

 

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