Schulungs-Anspruch
In einigen Dienststellen das Recht zum Besuch von Personalrats-Grundlagenschulungen durch die Dienststellenleitung, die Personalabteilung oder die Fortbildungsabteilung in Abrede gestellt.
Als Argumentationshilfe und um Informationsdefizite der oben genannten Stellen zu beseitigen, stellt Ihnen das KURS-Institut in Zusammenarbeit mit unserem Referenten und Rechtsanwalt Siegfried Otto Frohner (Verbandsdirektor a. D.) ein Gutachten zu dieser Thematik zur Verfügung.
Gutachten zum Download als pdf