Öffentlichkeitsarbeit gestalten

Möglichkeiten, Formen und Grenzen

„Tue Gutes und rede darüber!“ kann als Charakteristikum für Öffentlichkeitsarbeit oder Public Relations (PR) angesehen werden. Doch im Marketingmix hat PR heute eine weitaus größere Bedeutung. Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der Arbeit der Interessenvertretung.

Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung innerhalb des Gremiums bilden. Dafür muss sie vor allen Dingen eines: Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken, und das mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand.

Im Seminar informieren professionelle Referenten für Öffentlichkeitsarbeit über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien. Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stehen insbesondere die örtlichen Voraussetzungen, die professionelle Gestaltung und die rechtlichen Grenzen im Vordergrund.

Inhalte


Sinn und Zweck von Öffentlichkeitsarbeit

  • Erwartungen der Kollegen an die Öffentlichkeitsarbeit des PR

Was ist Öffentlichkeitsarbeit? 

  • Wozu benötigt der PR Öffentlichkeitsarbeit?

Welche Ziele verfolgt der PR mit Öffentlichkeitsarbeit?

Ideenbörse Öffentlichkeitsarbeit

Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit 
nach den Personalvertretungsgesetzen

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Informations- und Unterrichtungsanspruch des PR

Einbeziehung von Sachverständigen

Geheimhaltungs- und Schweigepflicht der PR-Mitglieder

Kosten- und Sachaufwand für Öffentlichkeitarbeit

Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit

  • Fragebögen des PR
  • Dienststellenbegehung
  • Personalversammlung
  • Sprechstunden
  • Schwarzes Brett
  • PR-Infos
  • PR-Zeitung
  • Journalistische Darstellungsformen
  • Elektronische Medien

Tipps für eine wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit des PR

Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Strafrechtliche Tatbestände (StGB und Nebengesetze)

  • Zivilrechtliche Konsequenzen
  • Presse- und Meinungsfreiheit
  • Landespressegesetze

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 54 (1) BPersVG, analog LPersVG´s


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