Datenschutz im Personalrat (-sbüro)
Ein Personalratsgremium hat im Rahmen seiner allgemeinen und speziellen Informations- und Unterrichtungsrechte von Seiten der Dienststelle den Anspruch auf eine Fülle von Unterlagen, Schriftstücken und Daten. Diese werden im Regelfall im Personalratsbüro in Papierform oder digital genutzt und aufbewahrt.
Neben den rechtlichen Vorschriften aus dem Personalvertretungsgesetz zur Geschäftsführung des Personalrats – das auch Regelungen zum Umgang mit Unterlagen enthält – treten in der Personalratspraxis noch zahlreiche Bestimmungen aus anderen Rechtsquellen hinzu. Besonderer Bedeutung kommt hier den Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern zu; aber auch weitere Vorschriften, Rechtsverordnungen und Runderlasse.
Dieses Seminar betrachtet praxisnah alle einschlägig relevanten Regelungen zum Datenschutz im PR-Büro, um sich als Personalratsgremium rechtssicher im Spannungsverhältnis von erprobten Arbeitsweisen und neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu bewegen.
Inhalte
Bundes- und landesspezifische gesetzliche Das Personalratsbüro
Kommunikation im und aus dem Personalratsbüro
Der Computer im Personalratsbüro
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Aufbewahrung von Unterlagen und Schriftstücken mit personenbezogenen Daten
Die Personalratssitzung
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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