Fusionen von Sparkassen
Gesellschaftsrechtliche Veränderungen in der Dienststelle sind für die Beschäftigten heutzutage ebenso „normal“ wie von erheblicher Brisanz. Dies gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlich rechtlichen Sektor.
Diese Tendenz zu Aufspaltungen oder Fusionen (Verschmelzungen) hat längst auch den kreditwirtschaftlichen Bereich erfasst. Sparkassen machen hierbei keine Ausnahme. Der Gesetzgeber eröffnet im Sparkassengesetz mögliche Fusionen in Form der Neugründung oder Aufnahme.
Für Personalratsgremien ergeben sich im Rahmen einer bevorstehenden Fusion ihrer Sparkasse zahlreiche wichtige Aufgaben und Handlungsfelder, um den Verschmelzungsprozess aktiv gestaltend zu begleiten. Neben den gesetzlich verankerten Beteilungsrechten des Personalrats, gilt es, frühzeitig bestehende rechtliche Lücken durch Vereinbarungen mit dem Vorstand zu schließen, um so die volle Handlungsfähigkeit des Personalrats während des Fusionsprozesses und im Nachfusionsprozess zu gewährleisten.
Um bisher „noch ungenutzte Potenziale für Kassenzusammenschlüsse“ zu erschließen, ist vielerorts eine Vereinigung von Sparkassen auch über die Kreisgrenzen hinweg möglich. Damit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers größere Einheiten entstehen, die auf Dauer vor dem Hintergrund erhöhter Anforderungen wettbewerbs- und leistungsfähig sind.
Inhalte
Allgemeine Grundlagen
Erscheinungsformen von Fusionen
Erfolgsfaktoren von Fusionen Externe und interne Rahmenbedingungen |
Gestaltende Handlungsmöglichkeiten von Personalvertretungen im Fusionsprozess
Auswirkungen von Fusionen auf die Arbeitsverhältnisse Individual- oder kollektivrechtliche Weitergeltung von Weiterführung des Personalratsamts und Übergangsmandat von Personalvertretungen |
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Kontakt
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