Fusionen von Sparkassen

Gesellschaftsrechtliche Veränderungen in der Dienststelle sind für die Beschäftigten heutzutage ebenso „normal“ wie von erheblicher Brisanz. Dies gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlich rechtlichen Sektor.

Diese Tendenz zu Aufspaltungen oder Fusionen (Verschmelzungen) hat längst auch den kreditwirtschaftlichen Bereich erfasst. Sparkassen machen hierbei keine Ausnahme. Der Gesetzgeber eröffnet im Sparkassengesetz mögliche Fusionen in Form der Neugründung oder Aufnahme.

Für Personalratsgremien ergeben sich im Rahmen einer bevorstehenden Fusion ihrer Sparkasse zahlreiche wichtige Aufgaben und Handlungsfelder, um den Verschmelzungsprozess aktiv gestaltend zu begleiten. Neben den gesetzlich verankerten Beteilungsrechten des Personalrats, gilt es, frühzeitig bestehende rechtliche Lücken durch Vereinbarungen mit dem Vorstand zu schließen, um so die volle Handlungsfähigkeit des Personalrats während des Fusionsprozesses und im Nachfusionsprozess zu gewährleisten.

Um bisher „noch ungenutzte Potenziale für Kassenzusammenschlüsse“ zu erschließen, ist vielerorts eine Vereinigung von Sparkassen auch über die Kreisgrenzen hinweg möglich. Damit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers größere Einheiten entstehen, die auf Dauer vor dem Hintergrund erhöhter Anforderungen wettbewerbs- und leistungsfähig sind.

Inhalte

Allgemeine Grundlagen
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Änderungen und Erneuerungen nach Sparkassengesetz

Erscheinungsformen von Fusionen

  • Phasen im Fusionsprozess
  • Besonderheiten
  • Fusionspotenziale (Aufnahme, Neugründung, Zweckverband, Verbandssparkasse)

Erfolgsfaktoren von Fusionen

Externe und interne Rahmenbedingungen


Gestaltende Handlungsmöglichkeiten von
Personalvertretungen im Fusionsprozess

  • Unterrichtung, Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung

Auswirkungen von Fusionen auf die Arbeitsverhältnisse

Individual- oder kollektivrechtliche Weitergeltung von
Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen

Weiterführung des Personalratsamts und Übergangsmandat von Personalvertretungen

Referenten:
ein KURS-Referent

Seminarvorbereitung:
halbtägiges individuelles Vorbereitungsgespräch

Seminardauer:
1. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr
2. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr

Seminar-Gebühr:
6980 € zzgl. Hotel- & Fahrtkosten
und MwSt.
(bei 10 Teilnehmenden)

 

Kontakt

KURS-Institut für betriebliche Mitbestimmung
Mindener Weg 50B    32457 Porta Westfalica
Telefon: 0511 – 515165-0
Telefax: 0511 – 515165-11
Email: info@kurs-institut.de

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