GPR - BPR - HPR

Rechte, Pflichten und Geschäftsführung

Neue Aufgaben erwarten die Interessenvertretung mit der Übernahme des Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalratsmandats. Gleichsam bedeutet dies Rechte wie auch Pflichten, deren Kenntnisse die Voraussetzung für eine kompetente Vertretung der Beschäftigten in der Dienststelle bilden.

Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen zum Aufbau und Umgang mit dem Personalvertretungsgesetz in der Alltagsarbeit der Interessenvertretung.

Dabei kommt der Geschäftsführung eine zentrale Rolle zu. Deren wichtigsten inhaltliche Aufgaben werden intensiv besprochen. Die Behandlung der Dienstvereinbarung als Instrument zur Wahrnehmung von Beteiligungsrechten rundet das Seminar ab.

Um die Personalräte über die Arbeit des GPR und der Stufenvertretung zu informieren, werden Methoden aus der Öffentlichkeitsarbeit betrachtet.

Inhalte

Voraussetzungen zur Bildung des GPR und der Stufenvertretung
  • Begriff der Nebenstelle/des räumlich entfernten Dienststellenteils
  • Begriff der mehrstufigen Verwaltung
Zuständigkeit des GPR und der Stufenvertretung
  • Zuständigkeit von Stufenvertretung und GPR laut Gesetz
  • Dienststellenteile ohne PR
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Zuständigkeit
Dienstvereinbarung
  • Grundlagen der DV
  • Formvorschriften für den Abschluss
  • Inhalt, Grenzen, Zustandekommen, Umsetzung
  • Beendigung
Geschäftsführung des GPR und der Stufenvertretung
  • Aufgaben des Vorsitzenden/Stellvertreters
  • Abberufung des Vorsitzenden
  • Bildung von Ausschüssen
  • Vorbereitung und Durchführung von Sitzungen
  • Sitzungsdauer/-häufigkeit/-ort
  • Einladung zur Sitzung und Tagesordnung
  • Nachrücken von Ersatzmitgliedern
  • Teilnahmeberechtigte an den Sitzungen
  • Rechtssichere Beschlüsse fassen
  • Stimmrecht im GPR und der Stufenvertretung
Rahmenbedingungen der Arbeit
  • Freistellung für die Interessenvertretungsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Personalrats-Amt als Ehrenamt
  • Schulungsanspruch
  • Schutzvorschriften
Kosten- und Sachaufwand
  • Räume und Sachmittel
  • IuK-Technik
  • Büropersonal
  • Freizeitausgleich für An- und Abreise außerhalb der Arbeitszeit
  • Wahl des Verkehrsmittels zur An- und Abreise
  • Übernachtungen zu Sitzungen
Stufenvertretung, GPR und PR
  • Informationspflicht gegenüber den Personalräten
  • Organisation des Informationsflusses
  • Geheimhaltungspflichten
Erfolgreiche Arbeit organisieren
  • Arbeits- und Bildungsplanung
  • Systematisches Vorgehen als Gremium

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 54 (1) BPersVG,analog LPersVG´s

Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar

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