Arbeitsrecht I
Einführung in die allgemeinen Grundlagen
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Dienststelle und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Personalräten und angrenzende Themen regeln.
Soweit die Definition. In der Praxis bedeutet dies, dass der Personalrat in der Lage sein muss, sich den Inhalt eines neuen Gesetzes kurzfristig anzueignen. Daher muss er die wesentlichen methodischen Mittel kennen und anwenden können.
Diese Kenntnisse werden in diesem Seminar vermittelt und anhand praktischer Fallbeispiele trainiert. Das umfasst den Umgang mit Gesetzen, europäischen und deutschen Rechtsnormen sowie der Kenntnis darüber, ob der Personalrat bei einem arbeitsrechtlichen Problem dem Betroffenen überhaupt weiterhelfen kann oder ihn an einen Fachanwalt verweisen soll.
Inhalte
Aufbau des Arbeitsrechts
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Beiderseitige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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