Fusionen gesetzlicher Krankenversicherungen

Die Krankenkassenlandschaft ist in Bewegung. Fusionsplanungen und sich vollziehende Fusionen bestimmen das Bild. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beschleunigt die Entwicklung zudem.

Für Sie als Personalratsgremium ergeben sich im Rahmen einer bevorstehenden Fusion Ihrer Krankenversicherung zahlreiche wichtige Aufgaben und Handlungsfelder, um den Verschmelzungsprozess aktiv gestaltend zu begleiten. Neben den gesetzlich verankerten Beteilungsrechten des Personalrats gilt es, frühzeitig bestehende rechtliche Lücken durch Vereinbarungen mit dem Vorstand zu schließen, um so die volle Handlungsfähigkeit des Personalrats im Fusionsprozess zu gewährleisten.

Eine erste rechtliche und strategische Annäherung Ihres Gremiums an dieses Thema erfolgt im Ihnen vorliegenden Seminarangebot. Um den spezifischen Gegebenheiten vor Ort gerecht werden zu können, bieten wir diese Schulung ausschließlich als Inhouse-Seminar für Ihr Gremium an.

Und natürlich begleiten wir Sie über dieses Seminar hinaus sachverständig im gesamten Fusionsprozess Ihrer Krankenversicherung – individuell, kompetent und rechtssicher.

Inhalte

Allgemeine Grundlagen
  • Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz
Erscheinungsformen von Fusionen im Sozialversicherungsbereich
  • Besonderheiten aus dem Organisationsrecht der Sozialversicherung
  • Fusionspotenziale nach dem sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
Erfolgsfaktoren von Fusionen

Gestaltende Handlungsmöglichkeiten von Personalvertretungen im Fusionsprozess
  • Unterrichtung
  • Mitwirkung
  • Mitbestimmung
Auswirkungen von Fusionen auf das Arbeitsverhältnis

Individual- oder kollektivrechtliche Weitergeltung von Dienstvereinbarungen und Tarifverträgen

Weiterführung des Personalratsamts

Übergangsmandat von Personalvertretungen

 

 

 

Seminarvorbereitung:
halbtägiges individuelles Vorbereitungsgespräch vor Ort

Referenten:
ein KURS-Referent

Seminardauer:
1. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr
2. Tag: 9.30 bis 17.30 Uhr

Seminar-Gebühr:
6980 € zzgl. Hotel- & Fahrtkosten und MwSt.
(bei 10 Teilnehmenden)

Schulungsanspruch:
§ 54 (1) BPersVG,
analog LPersVG´s

Kontakt

KURS-Institut für betriebliche Mitbestimmung
Mindener Weg 50B    32457 Porta Westfalica
Telefon: 0511 – 515165-0
Telefax: 0511 – 515165-11
Email: info@kurs-institut.de

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