Das neue Datenschutzrecht

Konsequenzen für Betriebsrat und Belegschaft

Die zunehmende Digitalisierung, mit der jeder täglich in Berührung kommt, macht auch vor dem Arbeitsleben nicht halt.

Der Betriebsrat hat hierbei ein weites Handlungsfeld und ist bei jeder Einführung und Nutzung von automatisierten Systemen zur Datenverarbeitung einzubinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Systeme zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten eingesetzt werden können – also praktisch immer.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung europaweit - doch worauf ist nun konkret zu achten? Was fordern die gesetzlichen Neuregelungen? Was muss, was soll, was kann geregelt werden? Wo muss der Datenschutz Grenzen ziehen, wo kann er praktikable Lösungen unterstützen?

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes nach den neuen gesetzlichen Regelungen. Anhand von Einzelfällen werden insbesondere die Fragestellungen vertieft, in welchen Regelungen Anwendungsprobleme abzusehen sind.

Inhalte

Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes

  • Die neue Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und weitere relevante Gesetze
  • Spielraum für nationale Regelungen
  • Verhältnis des Betriebsverfassungsrechts zum allgemeinen Datenschutzrecht
  • Neuerungen des Beschäftigtendatenschutzes – was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
  • Änderungen bzgl. der Einwilligung der Beschäftigten
  • Kontrollinstanzen zum Datenschutz – intern und extern

Datenschutz und betriebsinterne Regelungen

  • Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlagen von Datenverarbeitungen
  • Schicksal bestehender Betriebsvereinbarungen vor dem Hintergrund des neuen Rechts – Was ist zu tun? 
  • Worauf ist künftig beim Abschluss neuer Vereinbarungen zu achten?

 

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Beteiligung des Betriebsrats auf Grundlage weiterer gesetzlicher Grundlagen
  • Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats
  • Was ist zu tun bei unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter und Verstößen gegen die Mitbestimmungsrechte?

Der Datenschutzbeauftragte

  • Zugriffsrecht auf Personalakten? - Rolle und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und gesetzliche Grundlagen
  • Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter – Das neue Spannungsfeld?

Einzelfragen und Rechtsprechung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 37 (6) BetrVG

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