Wahlvorstandsschulung

Vom 01. März bis zum 31. Mai 2026 finden wieder die regelmäßigen Wahlen der Betriebsratsgremien statt, die im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes arbeiten. Auf den zu konstituierenden Wahlvorstand kommen damit zahlreiche Aufgaben zu: Die genaue Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften der Wahlordnung zum BetrVG - vor, während und nach der eigentlichen Wahl des Betriebsrats durch die Beschäftigten.


Es gilt Wahlvorschriften und -abläufe einzuhalten, die Stimmabgabe rechtssicher zu gestalten und die Sitzverteilung korrekt zu berechnen. Für geübte Mitglieder der Wahlvorstände eine ebenso schwierige Aufgabe wie für neu bestellte. Diese Inhouse-Schulung erlaubt den Mitgliedern des Wahlvorstandes ihre Aufgaben, ihre Rechte und Pflichten, sicher, kompetent und dennoch praxisnah an den betrieblichen Gegebenheiten ausgerichtet zu erfüllen. Vorkenntnisse, offene Fragen und Unsicherheiten finden im Seminarablauf entsprechende Berücksichtigung.

Einführung in die allgemeinen Bestimmungen

Bestellung des Wahlvorstandes
• Rechte, Pflichten, Freistellung und Schutzvorschriften des Wahlvorstandes

Vorbereitung der Wahlen
• Übersicht über die beiden Wahlverfahren
• Wahlberechtigung – wer darf wählen?
• Wählbarkeit – wer kann gewählt werden?
• Anforderungen an das Wählerverzeichnis
• Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
• Beachtung des Minderheitengeschlechts
• Vorgeschriebene Inhalte des Wahlausschreibens
• Wahlvorschläge (Inhalt, sonstige Erfordernisse und Bekanntgabe) und Einreichungsfrist
• Wahlverfahren (Personenwahl, Listenwahl)

Durchführung der Wahlen
• Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel und Wahlhandlung
• Wahlbehinderung und -beeinflussung
• Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe
• Besonderheiten der Briefwahl
• Feststellung des Wahlergebnisses
• Zwingende Inhalte der Wahlniederschrift
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
• Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
• Anfechtung der Betriebsratswahl

Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

 

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler

Seminardauer: 1 Tag

Beginn: 09:00 Uhr

Ende: 17:00 Uhr

Seminar-Gebühr: 1895 € zzgl. Hotel- & Fahrtkosten des
Referenten und MwSt. bei 5 Teilnehmern; jeder weitere
Teilnehmer zzgl. 50 €.

Schulungsanspruch:
§ 20 (3) und § 37 (6) BetrVG

 


Zeitpunkt, Dauer und Ort legen Sie fest: Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zu Ihrer Inhouse-Schulung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.

Hotline: 05 11 - 515 165 - 10
info@kurs-institut.de

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