Grundlagenseminar III

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte für ein Betriebsratsmitglied mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Mitbestimmungsrechte in verschiedenen sozialen Angelegenheiten eröffnen dem Betriebsrat zahlreiche Handlungsfelder.

Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der betrieblichen Ordnung, die Regelung der Arbeitszeiten sowie die Urlaubsplanung.

Dieses Seminar beschäftigt sich ausführlich mit den einzelnen Mitbestimmungsrechten und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis. Da die Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen getroffen werden können, betrachtet das Seminar ausführlich deren inhaltliche Ausgestaltung.

 

Inhalte

Einführung in die rechtlichen Grundlagen

Initiativrecht des Betriebsrats

  • Art und Umfang
  • Wahrnehmung des Initiativrechts
Zuständigkeiten für die Ausübung
  • Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat
  • Betriebsausschuss und andere Ausschüsse
Inhalt der Mitbestimmung

Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag
gem. § 87 I Einleitungssatz BetrVG

Ausübung der Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen

Entwicklung von Betriebsvereinbarungen

Sachverstand und Berater

Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG
  • Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
  • Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
  • Regelungen zum Urlaub und zur Urlaubserteilung
  • Technische Einrichtungen zur Überwachung
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz
  • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
  • Betriebliche Lohngestaltung
  • Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
  • Betriebliches Vorschlagswesen

Rechtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

  • Einigungsstelle
  • Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Strafverfahren
Verhandlung mitbestimmungspflichtiger Tatbestände mit dem Arbeitgeber

Meinungsbildung innerhalb des Betriebsrats
  • Systematisches Vorgehen als BR
  • Einbeziehung der Beschäftigten
  • Zieldefinitionen im Gremium

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage

Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 37 (6) BetrVG

 

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