Arbeitsrecht I
Einführung in die allgemeinen Grundlagen
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.
Soweit die Definition. In der Praxis bedeutet dies, dass der Betriebsrat in der Lage sein muss, sich den Inhalt eines neuen Gesetzes kurzfristig anzueignen, indem er die wesentlichen methodischen Mittel kennen und anwenden kann.
Diese Kenntnisse werden in diesem Seminar vermittelt und anhand praktischer Fallbeispiele trainiert. Das umfasst den Umgang mit Gesetzen, europäischen und deutschen Rechtsnormen sowie der Kenntnis darüber, ob der Betriebsrat bei einem arbeitsrechtlichen Problem dem Betroffenen überhaupt weiterhelfen kann oder ihn an einen Fachanwalt verweisen soll.
Inhalte
Aufbau des Arbeitsrechts
|
Beiderseitige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
|
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar
Möchten Sie Reisekosten und Zeit sparen? Dann melden Sie sich für einen Besuch der Seminare "Arbeitsrecht I & II" in einer Woche an! |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für beide Seminare in einer Woche