Öffentlichkeitsarbeit gestalten

Möglichkeiten, Formen und Grenzen

„Tue Gutes und rede darüber!“ kann als Charakteristikum für Öffentlichkeitsarbeit oder Public Relations (PR) angesehen werden. Doch im Marketingmix hat PR heute eine weitaus größere Bedeutung.


Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des Dienststellenleiters unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der Arbeit der Interessenvertretung bei den Jugendlichen und Auszubildenden.

Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung innerhalb des JAV-Gremiums bilden. Dafür muss sie vor allen Dingen eines: Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken, und das mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand.

Im Seminar informieren professionelle Referenten für Öffentlichkeitsarbeit über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien. Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stehen insbesondere die örtlichen Voraussetzungen, die professionelle Gestaltung und die praktischen Grenzen im Vordergrund.

 

Inhalte

Sinn und Zweck von Öffentlichkeitsarbeit
  • Erwartungen der Auszubildenden an die Öffentlichkeitsarbeit der JAV
Was ist Öffentlichkeitsarbeit?
  • Wozu benötigt die JAV Öffentlichkeitsarbeit?
Welche Ziele verfolgt die JAV mit Öffentlichkeitsarbeit?

Ideenbörse Öffentlichkeitsarbeit

Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
nach den Personalvertretungsgesetzen

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Informations- und Unterrichtungsanspruch der JAV
Einbeziehung von Sachverständigen des Personalrats

Geheimhaltungs- und Schweigepflicht der JAV-Mitglieder

Kosten- und Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit



Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Fragebögen der JAV
  • Dienststellenbegehung
  • JA-Versammlung
  • Sprechstunden
  • Schwarzes Brett
  • JAV-Infos
  • JAV-Zeitung
  • Journalistische Darstellungsformen
  • Elektronische Medien
Tipps für eine wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit der JAV


Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Strafrechtliche Tatbestände (StGB und Nebengesetze)
  • Zivilrechtliche Konsequenzen
  • Presse- und Meinungsfreiheit
  • Landespressegesetze


Referenten:
Fachjuristen und JAV-Experten

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 105 i.V.m. § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG´s

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