Grundlagenseminar II
BBiG und JArbSchG
Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.
Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt. Das Seminar vermittelt praxisnah die wichtigsten Grundlagen der Personalvertretungsgesetze. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und deren korrekte betriebliche Umsetzung gehören zu den Allgemeinen Aufgaben der JAV.
Doch die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes eröffnen der JAV zahlreiche Handlungsfelder, um die Ausbildung umfassend im Zusammenspiel mit dem Personalrat mitzugestalten. Dazu gehören beispielsweise die Organisation und die Qualitätssicherung der Ausbildung sowie Initiativen zur Erweiterung des innerbetrieblichen Unterrichts.
Inhalte
Einführung in das BBiG und das JArbSchG
Ausbildungsordnungen und Ausbildungspläne Gestaltungsanspruch der JAV
Berufsausbildungsverhältnis
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Verhalten während der Ausbildung
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Referenten: Teilnehmerzahl: Seminargebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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