Einführung in die Arbeit der GJAV und HJAV
Rechte, Pflichten und Arbeitsorganisation
Wer seine Rechte kennt, sollte auch von seinen Pflichten wissen. Speziell an Mitglieder der Gesamt- oder Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung richtet sich dieses Seminar.
Eine Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) wird dann gebildet, wenn eine mehrstufige Verwaltung besteht. Eine GJAV entsteht, wenn eine Dienststelle aus mehreren „selbstständigen“ Dienststellen zusammengesetzt ist.
Beide vertreten die Interessen auf der Ebene der gesamten Verwaltung und sind somit für dienstellenübergreifende Angelegenheiten zuständig. In ihre Zuständigkeitsbereiche fallen somit zum Beispiel die Gestaltung der Ausbildungspläne, Einstellung und Übernahme von Auszubildenden sowie interne Seminare und Qualifizierungen.
Praxisnah werden Rechte und Pflichten, die mit diesem Amt verbunden sind, vermittelt. Es werden Wege aufgezeigt, mit denen die interne Gremienarbeit und der Informationsfluss zu den örtlichen JAVen organisiert und verstärkt werden können.
Inhalte
Einrichtung der GJAV oder HJAV
Grundlagen der GJAV/HJAV-Arbeit
Stellung der GJAV/HJAV
Geschäftsführung der GJAV/HJAV
|
Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) und Hauptpersonalrat (HPR)
|
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar
Möchten Sie Reisekosten und Zeit sparen? Dann melden Sie sich für einen Besuch der Seminare "Einführung in die Arbeit der GJAV und HJAV" und "Grundlagenseminar II - BBiG und Jugendarbeitsschutzgesetz" in einer Woche an!
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für beide Seminare in einer Woche