Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber II

Als JAV in der Praxis strukturiert und sachbezogen verhandeln

Nach dem analytischen Betrachten und der Erarbeitung von zentralen Schritten der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen im Rahmen des Monatsgespräches zwischen JAV, Betriebsrat und Arbeitgeber im ersten Teil des Seminars steht in diesem Seminar die Durchführung von fallgestützten Verhandlungstrainings im Mittelpunkt. Insofern ist der Besuch des ersten Seminarteils vor diesem Seminar empfehlenswert.

Im Seminar wird mit dem Harvard-Konzept ein Verhandlungsansatz vorgestellt und erprobt, der das verbreitete Suchen nach einem Kompromiss oder das sich durchsetzen „des Stärkeren“ verlässt und ein Win-Win-Ergebnis anstrebt. Es steht also der größtmögliche beiderseitige Nutzen im Vordergrund.

Erweitert wird dieses Seminar um Elemente rhetorischer Kommunikation und dem richtigen Reagieren auf Konflikte und Störungen im Verhandlungsverlauf.

 

Inhalte

Eine Methode des sachbezogenen Verhandelns mit dem Arbeitgeber

  • Das Harvard-Konzept als Win-Win-Strategie der JAV
  • Die vier Bausteine des Harvard-Konzeptes in Theorie und Praxis
  • Checkliste zur gezielten Vorbereitung innerhalb des JAV-Gremiums

Elemente rhetorischer Kommunikation in
Verhandlungen einbringen

  • Die eigene Körperhaltung beachten und einsetzen
  • Blickkontakt, Gestik und Mimik bewusst kontrollieren und anwenden
  • Mit Sprech- und Atemtechniken arbeiten
  • Umgang mit Lampenfieber

Konflikte und Störungen im Verhandlungsverlauf – richtig reagieren

  • Umgang mit Konflikten auf der Inhalts- und Beziehungsebene
  • Die Kunst des „sich nicht provozieren lassen“
  • Als JAV-Mitglied seiner Kommunikations- und Verhandlungsstrategie auch in stressigen Phasen treu bleiben

Ausführliche, fallgestützte Verhandlungstrainings mit Auswertungen, gemeinsamen Feedback, Tipps und Tricks (auf Wunsch mit Videoauswertung)

 

Referenten:
Kommunikationstrainer

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 65 (1) i. V. m. § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz

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