Einführung ins Arbeitsrecht

Grundlagen für die JAV-Arbeit

Tarifautonomie, Aufbau der Gesetze, historische Entwicklung, Kündigungsschutz oder das Arbeitsgerichtsverfahren - auf diese theoretischen Grundlagenkenntnisse baut die praktische Arbeit der JAV auf.

Das Wissen über gesetzliche Zusammenhänge und ihre wechselseitigen Wirkungen sind bedeutend für die tägliche Arbeit der JAV. So sind Betriebsverfassungsgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge eng miteinander verwoben.

Im Seminar beleuchten wir die Stellung der JAV im Betriebsverfassungsgesetz und den Beteiligungsrechten bei Ausbildungsverhältnissen. Wir befassen uns mit dem Aufbau von Gesetzen, deren Geltungs- und Anwendungsbereich sowie deren historischer Entwicklung. Das Verständnis um diese Rechte ermöglicht der JAV in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die gezielte Vertretung der Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden.

Inhalte

Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz im Überblick
  • Aufbau der Gesetze
  • Geltung und Anwendungsbereich
  • Umgang mit Gesetzen und Kommentierungen
  • Zusammenwirken von kollektivem und individuellem Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsgesetz
  • Historische Entwicklung
  • Rechtsstellung der Organe
  • Aufgaben und Beteiligungsrechte
  • Betriebsvereinbarungen
  • Individuelle Rechte des Arbeitnehmers
  • Regelungsinstrumente
Tarifverträge
  • Tarifautonomie
  • Zustandekommen
  • Bindungswirkung
  • Allgemeinverbindlichkeit


Das Beschäftigungsverhältnis
  • Zustandekommen von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Beteiligung des Betriebsrats/JAV
  • Pflichten des Arbeitnehmers
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Form und Grundsätze der Abmahnung
  • Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
  • Kündigungsschutz
  • Zeugnisse
Arbeitsgerichtsverfahren
  • Aufbau der Gerichte
  • Verfahrensarten

Referenten:
Fachjuristen und JAV-Experten

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 65 (1) i. V. m. § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz

Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar

 

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