TAGES-SEMINAR: Das novellierte BPersVG
Neue Inhalte und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Personalräte
Der Gesetzgeber hat sich mit einer Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) viel Zeit gelassen. Vor 47 Jahren wurde das Gesetz letztmalig novelliert – sicherlich weit vor dem Beginn ihrer Personalratsarbeit. Mit der nun in Kraft tretenden Fassung will der Gesetzgeber die Verständlichkeit und Rechtsanwendung verbessern. Es wurden veraltete Vorschriften gestrichen und das Gesetz vollkommen neu strukturiert.
Überarbeitet wurden unter anderem die Wahlvorschriften, Regelungen zur Geschäftsführung des Personalrats (u. a. Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen für Sitzungen des Personalrats), die Anwendung von Teilfreistellungen für Personalratsmitglieder und neu eingeführt ein Übergangs- und Restmandat bei Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Dienststelle.
Aber auch das Beteiligungs- bzw. Mitbestimmungsverfahren kann nun zeitlich flexibler gestaltet werden. Zudem wurde es um wichtige Beteiligungstatbestände ergänzt.
Im diesem Video-Tagesseminar werden der geänderte Aufbau des BPersVG und die neuen Regelungen sowie deren praktische Auswirkungen auf die Arbeit als Personalrat behandelt und praxisnah erläutert.
Inhalte
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr:
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Seminardauer: 1 Tag Mittagspause: 12.30 - 13.00 Uhr Schulungsanspruch:
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