Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das BEM als Chance für Arbeitnehmer und Dienststelle
Die Wiedereingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder Behinderung in den Arbeitsprozess gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Zusammenarbeit von Personalwesen, Personalrat und sozialmedizinischen Beratern.
Nach dem SGB IX sind bei Fehlzeiten über sechs Wochen Maßnahmen zur Fehlzeitenreduzierung zu ergreifen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bietet hier eine sichere Methode zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Es umfasst dabei Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen.
Der dauerhafte Erhalt der Erwerbsfähigkeit ist für die betroffenen Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Somit gewinnt die Prävention chronischer Krankheiten und Behinderungen erheblich an Gewicht. Vor dem Hintergrund der Novellierung des SGB IX hat dieses Thema einen noch höheren Stellenwert erhalten, weil die Dienststellen zu aktivem Eingliederungsmanagement verpflichtet werden. Unter diesen Voraussetzungen, ist der sichere Umgang in der Interpretation des § 84 SGB IX ein absolutes Muss.
Inhalte
Geltung und Aussage des § 84 SGB IX
Die „Prävention“ nach § 3 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung „Frühzeitige Erkennung eines Bedarfes an Leistungen zur Teilhabe“ nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX
§ 13 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 9 SGB IX
Fehlzeitenanalyse im Kontext der Prävention/Fehlzeitengründe
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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - BEM als Teil des BGM
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
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