VIDEO-SEMINAR Grundlagenseminar II

BBiG und JArbSchG

Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) - Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in Betrieben einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.

Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt: In der Privatwirtschaft gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und deren korrekte betriebliche Umsetzung gehören zu den Allgemeinen Aufgaben der JAV.

Doch die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes eröffnen der JAV zahlreiche Handlungsfelder. Dazu gehören die Organisation und die Qualitätssicherung der Ausbildung sowie Initiativen zur Erweiterung des innerbetrieblichen Unterrichts.

Inhalte

Einführung in das BBiG und das JArbSchG
  • Aufbau und Begriffe der Gesetze
  • Geltungs- und Anwendungsbereich
  • Umgang mit Gesetzen und Kommentierungen

Ziele der Berufsausbildung

Ausbildungsordnungen und betriebliche Ausbildungspläne

Gestaltungsanspruch der JAV

  • Allgemeine Aufgaben der JAV
  • Antrags- und Initiativrecht
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Handlungsfelder der JAV nach dem BBiG

Berufsausbildungsverhältnis

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Beteiligung des BR/der JAV bei der Einstellung
  • Vertragsniederschrift/unzulässige Vereinbarungen
  • Probezeit
  • Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
  • Teilzeitausbildungsverhältnis

Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Schadensersatzanspruch
  • Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Zeugnisanspruch
Verhalten während der Ausbildung
  • Rechte und Pflichten des Auszubildenden
  • Rechte und Pflichten des Ausbildenden/des Ausbilders

Qualitative Aspekte der Ausbildung

  • Anforderungen an die Ausbildungsstätte
  • Fachliche/persönliche Eignung von Ausbildenden/Ausbildern

Begriffe und grundsätzliche Regelungen des JArbSchG

  • Tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
  • Schichtarbeit
  • Arbeit an Samstagen/Sonntagen
  • Freizeitgewährung und Nachtruhe
  • Anrechnung von Berufsschulzeiten
  • Freistellung zu Prüfungen
  • Urlaubsansprüche
  • Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote
  • Weitere Pflichten des Arbeitgebers
  • Ärztliche Betreuung von Jugendlichen

Referenten:
Fachjuristen und JAV-Experten

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
690 € zzgl. Mehrwertsteuer 

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 65 (1) i. V. m. § 37 (6) Betriebsverfassungsgesetz

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