Grundlagenseminar II für die JAV in Genossenschaftsbanken
BBiG und JArbSchG
Aktiv in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Das heißt, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in der Bank einzusetzen! Damit dies gelingt, sind wichtige rechtliche Grundlagenkenntnisse unerlässlich.
Die Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt: In den Genossenschaftsbanken gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und deren korrekte betriebliche Umsetzung gehören zu den Allgemeinen Aufgaben der JAV.
Doch die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes eröffnen der JAV zahlreiche Handlungsfelder. Dazu gehören die Organisation und die Qualitätssicherung der Ausbildung sowie Initiativen zur Erweiterung des innerbetrieblichen Unterrichts.
Inhalte
Einführung in das BBiG und das JArbSchG
Ziele der Berufsausbildung
Handlungsfelder der JAV nach dem BBiG
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
|
Verhalten während der Ausbildung
Qualitative Aspekte der Ausbildung
Begriffe und grundsätzliche Regelungen des JArbSchG
|
Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr: |
Seminardauer: 3 Tage Schulungsanspruch: |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar
Möchten Sie Reisekosten und Zeit sparen? Dann melden Sie sich für einen Besuch der Grundlagenseminare I & II in einer Woche an! |
Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für "Grundlagenseminare I & II" in einer Woche