Öffentlichkeitsarbeit gestalten

Möglichkeiten, Formen und Grenzen

„Tue Gutes und rede darüber!“ kann als Charakteristikum für Öffentlichkeitsarbeit oder Public Relations (PR) angesehen werden. Doch im Marketingmix hat PR heute eine weitaus größere Bedeutung. Die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der Arbeit der Interessenvertretung.

Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, originell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung innerhalb des Gremiums bilden. Dafür muss sie vor allen Dingen eines: Aufmerksamkeit erreichen und Interesse wecken, und das mit einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand.

Im Seminar informieren professionelle Referenten für Öffentlichkeitsarbeit über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien. Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stehen insbesondere die örtlichen Voraussetzungen, die professionelle Gestaltung und die rechtlichen Grenzen im Vordergrund.

Inhalte

Sinn und Zweck von Öffentlichkeitsarbeit
  • Erwartungen der Kollegen an die Öffentlichkeitsarbeit des BR
  • Was ist Öffentlichkeitsarbeit?
  • Wozu benötigt der BR Öffentlichkeitsarbeit?
  • Welche Ziele verfolgt der BR mit Öffentlichkeitsarbeit?
  • Ideenbörse Öffentlichkeitsarbeit
Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
nach dem BetrVG


Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Informations- und Unterrichtungsanspruch des BR
  • Einbeziehung von Sachverständigen
  • Geheimhaltungs- und Schweigepflicht der BR-Mitglieder
  • Kosten- und Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Fragebögen des BR
  • Betriebsbegehung
  • Betriebsversammlung
  • Sprechstunden
  • Schwarzes Brett
  • BR-Infos
  • BR-Zeitung
  • Journalistische Darstellungsformen
  • Elektronische Medien
Tipps für eine wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit des BR

Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

  • Strafrechtliche Tatbestände (StGB und Nebengesetze)
  • Zivilrechtliche Konsequenzen
  • Presse- und Meinungsfreiheit
  • Landespressegesetze

Referenten:
Journalisten & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Gebühr:
790 € zzgl. Mehrwertsteuer und Hotelkosten

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 37 (6) BetrVG

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